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Bundesrat billigt saatgutrechtliche Änderungen

Nur mit Prüfbescheinigung

Im Hinblick auf Saatgut von Erhaltungsmischungen werden weitergehende Kontrollmöglichkeiten für die zuständigen Stellen geschaffen. Das sieht die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen vor, der der Bundesrat Mitte September zugestimmt hat.
Veröffentlicht am
Neu ist die Regelung, dass der Inverkehrbringer von Erhaltungsmischungen oder einer Komponente zur Herstellung einer Erhaltungsmischung verpflichtet wird, der zuständigen Behörde die Lage und die Größe der Vermehrungsflächen angebauter Mischungen und der Entnahmeorte direkt geernteter Mischungen bis zum Ablauf des 31. Mai eines jeden Jahres zu melden. Saatgut von Erhaltungsmischungen und von Komponenten zur Herstellung von Erhaltungsmischungen darf der Novelle zufolge nur in den Verkehr gebracht werden, wenn eine Prüfbescheinigung der zuständigen Behörde oder eines anerkannten Zertifizierungsunternehmens beigefügt ist. Sichergestellt werden muss, dass am Entnahmeort der Erhaltungsmischung ausschließlich gebietseigenes Saatgut aufwächst;...
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