Gemeinsame Agrarpolitik
Akuelle Zahlen zu den Öko-Regelungen
Das Bundeslandwirtschaftsministerium drückt bei den Detailregelungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aufs Tempo. Ungeachtet der noch nicht abgeschlossenen Ressortabstimmung hat das Ministerium seine Entwürfe einer GAP-Direktzahlungen-Verordnung sowie einer GAP-Konditionalitäten-Gesetz nun den Ländern und Verbänden übermittelt. Diese sind aufgerufen, umgehend Stellung zu nehmen.
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Beide Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Als Termin dafür ist der 26. November 2021 vorgesehen. Die Zeit drängt, da die Bundesregierung bekanntlich ihren GAP-Strategieplan bis Jahresende in Brüssel einreichen muss. Im Mittelpunkt des Interesses stehen die GAP-Direktzahlungen-Verordnung mit ihren Vorschriften zu Öko-Regelungen und dabei insbesondere die geplanten Prämienhöhen sowie die einzuhaltenden Verpflichtungen. Insgesamt sollen 23 Prozent der Direktzahlungsmittel nach Umschichtung auf die Öko-Regelungen entfallen. Damit folgt das Bundeslandwirtschaftsministerium einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom März dieses Jahres. Einheitsbeträge der gekoppelten Zahlungen Der höchste Stellenwert wird bei den...
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