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Gemeinsame Agrarpolitik

Akuelle Zahlen zu den Öko-Regelungen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium drückt bei den Detailregelungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aufs Tempo. Ungeachtet der noch nicht abgeschlossenen Ressortabstimmung hat das Ministerium seine Entwürfe einer GAP-Direktzahlungen-Verordnung sowie einer GAP-Konditionalitäten-Gesetz nun den Ländern und Verbänden übermittelt. Diese sind aufgerufen, umgehend Stellung zu nehmen.
Veröffentlicht am
Beide Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Als Termin dafür ist der 26. November 2021 vorgesehen. Die Zeit drängt, da die Bundesregierung bekanntlich ihren GAP-Strategieplan bis Jahresende in Brüssel einreichen muss. Im Mittelpunkt des Interesses stehen die GAP-Direktzahlungen-Verordnung mit ihren Vorschriften zu Öko-Regelungen und dabei insbesondere die geplanten Prämienhöhen sowie die einzuhaltenden Verpflichtungen. Insgesamt sollen 23 Prozent der Direktzahlungsmittel nach Umschichtung auf die Öko-Regelungen entfallen. Damit folgt das Bundeslandwirtschaftsministerium einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom März dieses Jahres. Einheitsbeträge der gekoppelten Zahlungen Der höchste Stellenwert wird bei den...
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