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Wolf in der EU

Veröffentlicht am
Entnahme Unter bestimmten Umständen erlaubt es das EU-Recht, den Wolf und andere große Beutegreifer gezielt zu entnehmen, nämlich wenn eine harmonische Koexistenz mit Mensch und Weidetieren ansonsten unmöglich ist. Darauf hat die österreichische EU-Parlamentarierin Simone Schmiedtbauer vergangene Woche hingewiesen. In ihrem neuesten Leitfaden zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie habe die EU-Kommission klargestellt, dass Entnahmen von Wölfen möglich seien, selbst wenn in einem Mitgliedstaat kein günstiger Erhaltungszustand bestehe. Wie die Europaabgeordnete ausführte, sind Ausnahmen zum strengen Schutz und damit zu Entnahmen von Wölfen nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie laut Leitfaden unter anderem legitim „zur Verhütung...
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