Weiterer Fall der Geflügelpest
In der Gemeinde Burg im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg wurde erneut der Geflügelpesterreger H5N1 in einem Nutzgeflügelbestand nachgewiesen.In der Kleinsthaltung mit rund 80 Hühnern und Enten waren erhebliche Tierverluste aufgetreten. Der Bestand liegt unweit der Geflügelhaltung, in der bereits am Sonntag der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt wurde.
- Veröffentlicht am

Die bereits bestehende Restriktionszone um die Ausbruchsbestände wurden entsprechend erweitert. Unter anderem gilt in beiden Zonen eine Aufstallungspflicht für mindestens dreißig Tage. Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete wurden durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße per Allgemeinverfügung festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden durch den Landkreis Spree-Neiße über die erforderlichen Maßnahmen in diesen Gebieten informiert.
Kontakt mit Wildvögeln vermeiden
Zur Minimierung des Risikos weiterer Einträge des hochaggressiven Erregers in Nutzgeflügelhaltungen sind alle Geflügelhalter mehr denn je gefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten, wo nötig zu verschärfen und jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen.
Entschädigung nur bei Einhaltung der Biosicherheit
Der Geflügelwirtstchaftsverband in Brandenburg weist vorsorglich darauf hin, dass es zu gravierenden Kürzungen bzw. einer Verweigerung der Entschädigungszahlung durch die Tierseuchenkasse kommen kann, wenn im Falle eines Geflügelpestausbruchs gravierende Mängel in der Biosicherheit oder Verstöße gegen tierseuchenrechtliche Anordnungen festgestellt werden.