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DBV fordert Nachbesserungen

GAP-Verordnungen im Bund beschlossen

Die geschäftsführende Bundesregierung hat in Absprache mit den Ampelparteien die strittigen Punkte in den Verordnungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgeräumt. Das Bundeskabinett hat vergangene Woche die GAP-Direktzahlungen- und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung beschlossen.
Veröffentlicht am
Damit ist der Weg frei für eine Verabschiedung in der letzten Bundesratssitzung dieses Jahres am 17. Dezember. Der Absprache zufolge bleibt es dabei, dass – wie vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgesehen – die Ausgaben der Länder für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in der Zweiten Säule auf das Mindestbudget der Öko-Regelungen angerechnet werden. Deren Budgetanteil liegt damit bei 23 Prozent des Erste-Säule-Mittels. Gestrichen wurde hingegen die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit zur Absenkung der geplanten Prämienhöhen. An Gewässern muss laut der Einigung ein Pufferstreifen von drei Meter ohne Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln eingehalten werden, und zwar ohne die ursprünglich vorgesehene Ausnahme von einem Meter...
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