EU-Kommission verklagt Deutschland
Grünland wird nicht ausreichend geschützt
In Sachen Naturschutz kommt auf Deutschland ein weiterer Rechtsstreit zu. Die Europäische Kommission wird die Bundesrepublik wegen der Nichterfüllung ihrer Verpflichtung zum Schutz bestimmter Grünlandtypen gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
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Damit macht die Brüsseler Behörde jetzt ihre bereits vor gut zwei Jahren erhobene Drohung in dem damals eröffneten Vertragsverletzungsverfahren wahr. Die EU-Kommission will, dass Deutschland den Schutz bestimmter blütenreicher Wiesen, darunter insbesondere Flachland- und Berg-Mähwiesen, verstärkt. Beide Lebensraumtypen würden sich in Deutschland in einem „ungünstigen" Erhaltungszustand befinden, bemängeln die Kommissionsbeamten. Sie verweisen darauf, dass die FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten im Rahmen des Natura-2000-Netzes zum Schutz und zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Lebensräumen verpflichte, die eine wichtige Rolle für die Biodiversität spielten. Nach Ansicht der Kommission kommt Deutschland jedoch...
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