Präventive Keulungen angeordnet
Wie das französische Landwirtschaftsministerium am 20. Januar 2022 bekanntgab, wurde im Brennpunkt des aktuellen Seuchenzuges im Südwesten des Landes die präventive Keulung der Bestände von gewerblichen Hühner- und Entenhaltungen angeordnet.
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Damit werden in Frankreich die Maßnahmen gegen die rasche Ausbreitung der Geflügelpest deutlich verschärft.
Ausgenommen von den präventiven Keulungen seien Zuchtbetriebe und Brütereien, um das Potenzial für den erneuten Bestandsaufbau nach dem Ende der Krise zu erhalten. Ziel der Maßnahme sei es, die Dauer der Epidemie zu verkürzen und die Ausbreitung in andere Produktionsgebiete zu verhindern, betonte das französische Landwirtschaftsministerium.
Steigende Fallzahlen der Vogelgrippe
Betroffen sind laut Ministerium insgesamt 226 Gemeinden in den Départements Gers, Landes und Pyrénées-Atlantiques.
Der erste Fall der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom Typ H5N1 im Südwesten Frankreichs war am 16. Dezember 2021 bestätigt worden. Am 19. Januar 2022 waren nach offiziellen Angaben insgesamt 231 Ausbrüche der Seuche in Nutztierhaltungen bekannt, davon 155 im Département Landes. Vor sieben Tagen waren es landesweit 151 Fälle gewesen.
Mehrere Einschleppungen gleichzeitig
Epidemiologische Untersuchungen und genetische Analysen der Viren deuten dem Ministerium zufolge daraufhin, dass im Südwesten mehrere Einschleppungen des Erregers gleichzeitig stattgefunden haben. Anschließend habe sich die Geflügelpest von Betrieb zu Betrieb weiterverbreitet.
Das in diesem Jahr zirkulierende Virus sei in der Umwelt sehr präsent und werde verstärkt von Wildvögeln getragen. Im Gegensatz zum Vorjahr erkrankten sämtliche anfälligen Arten und nicht nur vornehmlich Enten.