Reduzierung auf null nicht vertretbar
Gegen überzogene Erwartungen an die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung spricht sich der Deutsche Bauernverband (DBV) in seiner Stellungnahme zu den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Eckpunkten für ein nationales Antibiotikaminimierungskonzept aus.
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Bei einer Antibiotikaminimierung im Rahmen des One-Health-Ansatzes gehe es nicht darum, den Einsatz auf null zu reduzieren. Dies sei im Sinne des Tierschutzes und der notwendigen Eindämmung eines Infektionsgeschehens „weder hilfreich noch vertretbar“.
Der Bauernverband begrüßt, dass sich das Agrarressort weiter auf die Erhebung der bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 stütze. Eine vorgesehene zusätzliche Kennzahl 3 sei nur bei einem Strategiewechsel sinnvoll, wenn sich die Antibiotikaminierung auf die oberhalb dieser Kennzahl liegenden Betriebe konzentriere. Anderenfalls führe die neue Kennzahl 3 zu einer weiteren unnötigen Dokumentationspflicht.
Forderung nach kontinuierlicher Beteiligung von QS
Unbedingt erhalten bleiben sollte dem DBV zufolge die weitere Einbindung der QS Qualität und Sicherheit GmbH, die bislang als Schnittstelle zwischen Tierhalter, Tierarzt und staatlicher Antibiotika-Datenbank fungiere.
Trotz einer Reihe von Nachbesserungsforderungen wertet der Bauernverband das Eckpunktepapier insgesamt positiv. Er bescheinigt dem Bundeslandwirtschaftsministerium, es habe die Erkenntnisse aus der Evaluierung im Rahmen der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) berücksichtigt.
Keine Reduktionsziele bei Antibiotikaeinsatz
Kritisch äußerten sich hingegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Germanwatch und die Initiative „Ärzte gegen Massentierhaltung“. Ihrer Auffassung nach enthält das Eckpunktepapier „alte Fehler in neuem Gewand“. Insbesondere fehle es an konkreten Reduktionszielen für den Einsatz von Antibiotika und einem Verbot der besonders wichtigen Reserveantibiotika.
Stattdessen setze das Bundeslandwirtschaftsministerium auf bekannte Maßnahmen der alten Bundesregierung. „Solange Tierärzte und -halter nur angeben müssen, wie oft sie Antibiotika verabreichen, aber nicht in welcher Dosis, wird sich der Antibiotikaeinsatz nicht weiter reduzieren“, mahnte DUH-Agrarexpertin Reinhild Benning.
Halbjährliche Erfassung als Neuerung
Gemäß dem Eckpunktepapier soll als neues Element neben dem mit der 16. AMG-Novelle eingeführten Benchmarksystem die „Beobachtung“ eingeführt werden.
Zentraler Baustein ist die halbjährliche Erfassung von Daten zu jeder Behandlung von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten mit antimikrobiellen Arzneimitteln, und zwar unabhängig von deren Nutzung oder der Größe des Bestandes. Die Meldepflicht dieser Daten soll künftig beim Tierarzt liegen.