Nullmeldung für Antibiotika verpflichtend
Tierhalter, die zur Meldung von Arzneimittelanwendungs- und -abgabebelegen an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) verpflichtet sind, müssen künftig auch melden, wenn sie in einem Kalenderhalbjahr keine Antibiotika angewendet haben.
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Das ergibt sich aus der 17. Novellierung des Arzneimittelgesetzes, das im Juni 2021 vom Bundesrat beschlossen wurde und zum Januar 2022 in Kraft getreten ist.
Künftig wird im staatlichen Antibiotikamonitoring die sog. Nullmeldung verpflichtend. Außerdem muss zur Anzahl der Behandlungstage nun auch das Anwendungs- oder Abgabedatum des Arzneimittels angegeben werden.
QS bietet Service für seine Systempartner
Den tierhaltenden Betrieben bietet die QS Qualität und Sicherheit GmbH daher als Service an, die Nullmeldungen aus der QS-Antibiotikadatenbank an die HIT-Datenbank zu übertragen, um damit einen doppelten Meldeaufwand für die Tierhalter zu vermeiden.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrieb die Gesellschaft in der Tierhaltererklärung der HIT-Datenbank zur Meldung berechtigt hat.
Möchten Geflügel haltende Betriebe ihre Nullmeldungen an die HIT-Datenbank übertragen lassen, können sie, ihr Tierarzt oder ihr Bündler, der wichtiges Bindeglied zwischen Tierhalter und QS ist, künftig zusätzlich zu den Nullmeldungen je Herde auch Nullmeldungen auf Halbjahresbasis abgeben.