Betreuungsverfügung, Vollmachten, Patientenverfügung
Nicht nur ein Thema für Altenteiler
An Krankheit, lebensgefährliche Verletzungen oder gar den Tod denkt niemand gerne. Dennoch sollte es für jeden über 18 selbstverständlich sein, mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung für den Fall der Fälle vorzusorgen. Nicole Spieß, Referatsleiterin Sozialpolitik beim Deutschen Bauernverband, erklärte beim digitalen Karlsruher Bauerntag, warum das Thema Notfallvorsorge Jung und Alt angeht.
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Man verdrängt es gerne. Doch: „Jeder von uns kann durch Unfall oder Krankheit in die Lage kommen, sein Leben nicht mehr selbst regeln zu können", wie Nicole Spieß sagt. Wer kann, darf, muss dann Entscheidungen treffen? Der naheliegende Gedanke, dass sich die nächsten Angehörigen kümmern, verführt leider zu einer falschen Sicherheit. Denn für volljährige Personen sind weder Ehepartner noch Eltern automatisch bevollmächtigt, rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Auch in Notsituationen nicht. Stattdessen tritt zunächst das Betreuungsgericht auf den Plan. Es überprüft, ob eine Betreuung nötig ist, welcher Bedarf besteht und bestellt einen amtlichen Betreuer. Das kann, muss aber nicht ein Familienmitglied sein. Die Entscheidung trifft das...
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