Papier mit Bindung
Bei vielen Geschäften reicht ein Handschlag und zwei übereinstimmende Meinungen. Geht es um den Ausbildungsvertrag gelten andere Maßstäbe. Nach Paragraf 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss dieser Vertrag schriftlich verfasst sein. Doch was muss eigentlich drinstehen? Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.
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Autorin Der Berufsausbildungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen einer oder einem Auszubildenden und einem Ausbildungsbetrieb in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Er muss schriftlich geschlossen werden. Es reicht nicht, eine kurze E-Mail zu schicken, sondern der Vertrag muss vorliegen und von beiden Parteien, sprich dem Ausbilder und dem Auszubildenden, händisch unterschrieben werden. Ist einer der Vertragspartner bei Abschluss noch nicht volljährig, muss ein gesetzlicher Vormund, meist ein Elternteil, mitunterzeichnen. Damit am Ende jeder weiß, wer welche Rechte und Pflichten hat, sagt das Gesetz: Jede Seite muss unverzüglich eine Ausfertigung erhalten. Was steht im Vertrag Im Vertrag müssen die Vertragspartner genannt werden. Der...
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