Erschwernisausgleich Pflanzenschutz
Einigung erzielt
Bund und Länder haben sich auf Einzelheiten für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz verständigt. Die Kompensation für Pflanzenschutzauflagen in bestimmten Schutzgebieten beträgt gemäß der Einigung für Ackerflächen 382 Euro/ha und für Dauerkulturen 1527 Euro/ha.
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Noch im Februar soll der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) die Aufnahme des neuen Fördergrundsatzes in den Rahmenplan 2022 bis 2025 der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) im Umlaufverfahren beschließen. Für die Maßnahme stellt der Bund 65 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung. Wie in der GAK üblich, erstattet der Bund den Ländern 60 Prozent der von ihnen geleisteten Ausgaben. Mit dem im Rahmen des Insektenschutzpaktes vereinbarten Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz sollen wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen werden, die landwirtschaftlichen Betrieben durch Beschränkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb von Natura 2000-Gebieten entstehen. Dabei geht es insbesondere um...
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