Vorgaben zur Kennzeichnung treten in Kraft
Ab 1. März 2022 muss in Frankreich bei auswärts serviertem Geflügel-, Schweine- und Lammfleisch die Herkunft nachvollziehbar sein. Das betrifft die französischen Restaurants, Kantinen und Mensen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung geht damit in der EU einen Alleingang.
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Die Information, in welchem Land die Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden, müssen laut Ministerium auf der Speisekarte stehen.
Diese Bestimmung ist das Ergebnis eines langen Verfahrens, insbesondere eines Gesetzgebungsverfahrens, das von den Generalständen für Lebensmittel im Jahr 2017 eingeleitet wurde.
Wunsch nach Transparenz und Rückverfolgbarkeit
2019 führte die Regierung Konsultationen mit Fachleuten aus Landwirtschaft und Gastronomie sowie Verbraucherverbänden zu einem Verordnungsentwurf durch, um die Herkunftskennzeichnung von Fleisch, das in der Außer-Haus-Verpflegung serviert wird, verpflichtend zu machen. Mit dieser Regelung habe man auf die gestiegenen Erwartungen der Verbraucher nach Transparenz und Rückverfolgbarkeit reagiert, teilte das Ministerium mit.
Außerdem möchte das Landwirtschaftsministerium damit auch den Anteil an in Frankreich produziertem Fleisch in der Außer-Haus-Verpflegung erhöhen. Bislang stamme 50% des dort servierten Fleisches aus dem Ausland.
Die Herkunftskennzeichnung von Fleisch muss das Zucht- und Schlachtland angeben, egal ob es sich um frisches, gekühltes oder tiefgefrorenes Fleisch handelt. Bei Rindfleisch sind diese Angaben in Frankreich bereits seit 2002 verpflichtend. Bei Hühner-, Schweine- und Lammfleisch waren sie bislang nur für den Verkauf in Supermärkten und Metzgereien vorgeschrieben.