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Agrarpolitik

Herkunft von Fleisch national kennzeichnen

Die französische Regierung hat die langerwartete Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für die Herkunft von Schweine-, Geflügel- und Schaffleisch in der Außer-Haus-Verpflegung auf den Weg gebracht. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter (ISN) nahm dieses Dekret zum Anlass, die Bundesregierung zu kritisieren.

Veröffentlicht am
Valery Voennyy/Colourbox
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Im Koalitionsvertrag hätten die Ampelparteien noch eine Einführung einer Herkunftskennzeichnung angekündigt; kaum sei die neue Bundesregierung im Amt, werde diese mit Verweis auf europarechtliche Fragestellungen an Brüssel abgegeben, monierte die Interessengemeinschaft am 28. Januar 2022.

Eine nationale Lösung ist möglich

Auf eine nationale Lösung werde also weiter gewartet, obwohl besonders die Herkunftskennzeichnung entscheidend sei, um die Nutztierhaltung in Deutschland zu erhalten.

„Die neuerlichen Abstimmungsprozesse auf europäischer Ebene werden dauern - die Zeit haben wir nicht“, betonte ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Frankreich zeige, dass eine nationale Lösung möglich sei, wenn der notwendige politische Wille vorhanden sei.

Branche erwartet klare Aussagen

Die Pläne von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zu Herkunfts- und Haltungskennzeichnung zeigten, dass der Minister „nicht verstanden hat, dass es ein Gesamtkonzept aus einem Guss sein muss“. Die Branche erwarte schnellstens klare Aussagen, wie das schlüssige Gesamtkonzept aus Haltungs- und Herkunftskennzeichnung, inklusive Finanzierung aussehen solle. Zudem müsse das Gesamtkonzept mit den Tierhaltern abgestimmt werden.

Kennzeichnung in Frankreich wird ausgeweitet

Die französische Regierung hatte das Dekret zur langerwarteten Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für die Herkunft von Fleisch am 27. Januar 2022 veröffentlicht. Die bislang nur für Rindfleisch geltenden Vorgaben zur Kennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung werden damit auf frisches oder gefrorenes Schweine-, Geflügel- und Schaffleisch ausgeweitet.

Ausgewiesen werden muss das Land der Aufzucht und der Schlachtung. Verarbeitete oder bereits gekochte Ware ist von der Neuregelung nicht betroffen. Die neuen Vorgaben gelten zunächst bis zum 29. Februar 2024; bis dahin will Frankreich möglichst einheitliche europäische Regelungen erreicht haben.

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