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Gentechnische Verfahren

Sorge um gentechnisch verändertes Hühnererbgut

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und das Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie (Testbiotech) warnen in einem Schreiben die EU-Kommission, dass eine Vermarktung der Eier von CRISPR/Cas-Gentechnik-Hühnern ohne Risikoprüfung und Kennzeichnung gegen EU-Recht verstoßen würde.

Veröffentlicht am
Colourbox.de
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Eier und Legehennen, die von transgenen Hühnern abstammen, könnten in der EU ohne Zulassungsverfahren und ohne Kennzeichnung auf den Markt gelangen. Dies gehe aus einem Schreiben der EU-Kommission an das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom Juli 2021 hervor. Das Schreiben wurde jetzt durch eine Anfrage der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bekannt.

Die AbL kritisert, dass die Eier völlig unbemerkt in Verkehr gebracht werden könnten. Damit würde die EU-Kommission das Gentechnikrecht und das Vorsorgeprinzip außer Kraft setzen. Sie warnt vor einer ‚kalten‘ Deregulierung der umstrittenen CRISPR/Cas-Gentechnik durch die Hintertür mit weitreichenden Folgen für Verbraucher und Lebensmittelhandel.

Israel forscht mit CRISPR/Cas zur Geschlechtsbestimmung im Ei

Ausgangspunkt für die Warnung der Organisationen ist ein Verfahren israelischer Wissenschaftler. Es umfasst mittels CRISPR/Cas veränderte, transgene Hühner, bei denen die männlichen Nachkommen kurz nach der Befruchtung im Ei absterben, die weiblichen sich aber normal entwickeln und als Legehennen eingesetzt werden können.

Die Generaldirektion Gesundheit (DG SANTE) kommt anhand dieser Informationen zu der Einschätzung, dass die Legehennen und ihre Eier nicht unter das geltende EU-Gentechnikrecht fallen würden, da ihnen das transgene Material nicht vererbt wurde. Wie die DG SANTE zugleich betont, stellt dies jedoch keine verbindliche Stellungnahme der EU-Kommission dar, sondern lediglich die Sichtweise einer Dienststelle auf Basis der dargestellten Informationen. 

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