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Zertifizierung von Biomasse

Erst Zeitdruck, dann Zertifizierungsstau

In der Biogasbranche verbreitet ein Bürokratiemonster Angst und Schrecken: Eine hopplahopp eingeführte Verordnung verlangt Nachhaltigkeitszertifikate. Die Herausforderung ist groß, das komplexe Zertifizierungssystem zu verstehen. Von der Pflicht, eine „Selbsterklärung" auszufüllen, sind viele Landwirte, die Biogasanlagen beliefern, betroffen!
Veröffentlicht am
Ab dem 1. Januar 2022 muss Biomasse, die als Substrat in die Biogasanlagen wandert, zertifiziert werden.
Ab dem 1. Januar 2022 muss Biomasse, die als Substrat in die Biogasanlagen wandert, zertifiziert werden.Copyright 2019 Stockonya/Shutterstock. No use without permission.
Seit 1. Januar 2022 ist die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft. Nachdem die Bundesregierung lang auf die Genehmigung der Europäischen Kommission warten musste, konnte die BioSt-NachV erst Ende November formell beschlossen werden. Den dadurch entstehenden, unnötigen Zeitdruck und den absehbaren „Zertifizierungsstau" kritisiert der Fachverband Biogas aufs Heftigste: „Bereits Ende 2018 trat die EU-Richtlinie in Kraft und lag dem Umweltministerium zur Überführung in deutsches Recht vor. Aller Erfahrung nach werde die Übergangsfrist für die Zertifizierung bis zum 30. Juni 2022 nicht ausreichen. Knappe Übergangsfrist Mit der neuen Verordnung muss jetzt auch die Erzeugung von Biogas und Biomethan im Strom- und Wärmebereich...
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