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Die neue GAP ab 2023

Zwar tritt die neue GAP erst im Jahr 2023 in Kraft. Für die Herbstbestellung 2022 wirft sie aber heute schon ihre Schatten voraus und betrifft damit auch schon den Gemeinsamen Antrag 2022. Grund genug, sich mit den neuen GAP-Anforderungen vertraut zu machen.
Veröffentlicht am
Matthias Borlinghaus
BWagrar Redaktion
Tel. 0751 / 361 59 26
E-Mail: mborlinghaus@ulmer.de
Autor Welche Auswirkungen hat die neue Gemeinsame Agrarpoltik (GAP) auf die Betriebe? Darüber wird derzeit heiß diskutiert. Im Finanzrahmen des EU-Haushaltes 2021 bis 2027 sind 365 Mrd. Euro eingeplant. Die Struktur der neuen GAP unterscheidet sich nicht grundsätzlich von der bisherigen. Was sich verändert, sind die Kriterien, wie sich die Gelder aufteilen. Abgeschafft werden ab 2023 die Zahlungsansprüche. Auch das Greening wird es in der bisherigen Form nicht mehr geben. Das klingt nach Vereinfachung. Ist es aber nur bedingt. Denn Landwirte und Landwirtinnen müssen eine verstärkte Konditionalität einhalten. Die Direktzahlungen setzen sich zusammen aus der Basisprämie – sie heißt jetzt „Einkommensgrundunterstützung für Nachhaltigkeit” –...
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