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Pachtverträge für Freiflächen-PV-Anlagen auf Ackerflächen

Bedingungen genau prüfen

Die Energiewende kann für die Landwirtschaft ein fruchtbares Feld sein. Die Errichtung oder die Verpachtung einer Fläche an einen Projektierer mit Beteiligung an einer Freiflächen- PV-Anlage scheint eine interessante Alternative zu sein. Doch Vorsicht. Das Gesetz wirft einige Schatten auf diese Betriebe.
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Bei Verpachtung der Flächen über einen Pachtvertrag, auch Gestattungsvertrag genannt, scheinen auf den ersten Blick die gezahlten Pachten pro Hektar äußerst attraktiv. Doch die Vertragsbedingungen und Konsequenzen sind genau zu prüfen. Aus Sicht der Landwirtschaft wird der gezahlte Pachtzins immer auf die gepachtete Gesamtfläche bezogen. Teilweise möchten die Projektierer aber nur die Fläche bezahlen, die mit PV-Modulen belegt ist. Bei größeren Flächen kann es hier zu erheblichen Abweichungen kommen, da selten die ganze Fläche mit Modulen belegt werden kann. Für die Pachthöhe ist ebenfalls die Entfernung zum nächsten Netzeinspeisepunkt relevant. Dieser kann „ums Eck" oder aber mehrere Kilometer von der Grundstücksgrenze entfernt liegen....
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