Experten beantworten Ihre Fragen
Haben Sie Fragen zu Tierhaltung, Pflanzenbau, Garten oder Betriebsführung? Schicken Sie uns diese per E-Mail redaktion.f-a@ulmer.de oder Fax 0711/982940-30. Damit erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung in der gedruckten Ausgabe und im Internet einverstanden. Im Forum auf www.bwagrar.de können Sie selbst unter dem Menüpunkt Land & Leben" Fragen und Antworten einstellen. Keine Haftung für veröffentlichte Antworten.
- Veröffentlicht am
Pfändungsfreigrenzen Ich habe gehört, dass es neue Freigrenzen bei der Pfändung von Einkommen gibt. Was gilt? S. H. in R. Pfändungsfreigrenzen wurden neu festgesetzt und gelten bereits seit dem 1. Juli 2021 für das Nettoeinkommen. Die damalige Bundesregierung hat somit die sogenannte Pfändungstabelle angepasst. Nunmehr ist ein monatlicher Betrag bis 1259,99 Euro unpfändbar. Vorher betrug die Grenze 1179,99 Euro. Wer Unterhaltsverpflichtungen hat, für den erhöht sich der Freibetrag für die erste unterhaltsberechtigte Person um 470 Euro auf 1729,99 Euro und für jede weitere Person um 260 Euro. Damit können Verbraucher mehr von ihrem Einkommen für sich behalten. Erhöht wurde auch der Grundfreibetrag beim Pfändungsschutzkonto, und zwar von...
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.