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Einordnung und Möglichkeiten der Anwendung

Biostimulanzien unterstützen und optimieren

Der Einsatz von Pflanzen-Biostimulanzien ist keineswegs neu, nimmt jedoch aufgrund der erstmaligen, europaweit einheitlichen rechtlichen Einordnung als eigenständige Produktgruppe gemäß der europäischen Düngeprodukte-Verordnung (EU) 2019/1009 an Fahrt auf. Diese Verordnung tritt im Juli 2022 in Kraft.
Veröffentlicht am
Kartoffeln: rechts behandelt mit einem Biostimulanzprodukt mit Alginsäure, pflanzlichen Aminosäuren und Huminsäuren.
Kartoffeln: rechts behandelt mit einem Biostimulanzprodukt mit Alginsäure, pflanzlichen Aminosäuren und Huminsäuren.Tilco-Alginure GmbH
Biostimulanzien sind weder Dünge- noch Pflanzenschutzmittel, denn sie liefern weder Nährstoffe noch werden sie nach ihrer Dosis-Wirkungs-Beziehung gegenüber Schaderregern definiert. Sie sind der Oberbegriff für eine neue Klasse landwirtschaftlicher Betriebsmittel und umfassen Substanzen oder Mikroorganismen, die pflanzliche Prozesse unabhängig vom Nährstoffgehalt der Pflanze oder in der Rhizosphäre der Pflanze stimulieren. Sie können diese Prozesse in der Pflanze auf natürliche Weise anstoßen, verstärken und den Pflanzen einen Nutzen verschaffen. Aktuell kursieren eine Vielzahl an Begrifflichkeiten, die recht ähnlich klingen, sich aber deutlich voneinander unterscheiden. Regulatorisch gibt es klare Abgrenzungen: Biologische...
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