Verdachtsfall in Samtgemeinde Harpstedt
Im Landkreis Oldenburg gibt es einen Geflügelpest-Verdachtsfall in der Samtgemeinde Harpstedt. Betroffen ist ein Mastputenbestand mit rd. 13.600 Putenhähnen, die ca. 16 Wochen alt sind. Das Landeslabor des LAVES hat das AI-Virus H5 nachgewiesen. Das Ergebnis des FLI über den Serotyp steht noch aus.
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Der Landkreis Oldenburg wird um den Verdachtsbetrieb eine Sperrzone einrichten, bestehend aus der Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) mit einem Radius von mindestens 3 km und der Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) mit einem Radius von mindestens 10 km.
Die Tötung und Räumung des Tierbestandes wurde angeordnet. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird voraussichtlich am 06.04.2022 veröffentlicht und tritt voraussichtlich am 07.04.2022, 0:00 Uhr, in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Allgemeinverfügung gilt innerhalb der Restriktionsgebiete ebenfalls die Stallpflicht für gehaltenes Geflügel. Nach Aussage des Landkreises Oldenburg ist eine Ausweitung der Stallpflicht auf das gesamte Kreisgebiet gegenwärtig nicht vorgesehen.
Ebenfalls durch diesen Ausbruch betroffen sind die Landkreise Delmenhorst und Diepholz. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen zu den Anschluss-Überwachungszonen (ehemals Anschluss-Beobachtungsgebiete) werden in den nächsten Tagen von den Landkreisen veröffentlicht.