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Baden-Württemberg

Geflügelpest: Minister Hauk appelliert an Geflügelhalter

Baden-Württemberg meldet den ersten Geflügelpest-Fall bei einem Wildvogel. Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, appelliert an alle Geflügelhalter Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu optimieren.  

Veröffentlicht am
Peter Hauk MdL ist Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg.
Peter Hauk MdL ist Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg.MLR/KD Busch
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Nach einigen Monaten ohne Neuinfektionen mit der Geflügelpest in Baden-Württemberg wurde jetzt im Landkreis Rottweil ein Fall bei einem Zugvogel bestätigt. Dies sei derzeit noch der einzige Vogelgrippefall in dem Bundesland. In den nördlichen Bundesländern ist es bereits zu Einträgen in Geflügelhaltungen gekommen.

Daher habe der Schutz des Geflügels vor Ansteckung unverändert oberste Priorität, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest in Baden-Württemberg zu verhindern, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, in einer aktuellen Mitteilung.

Jeder Halter von Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen, insbesondere mit Auslauf- oder Freilandhaltung, sollte seine Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüfen und wenn nötig optimieren. Da das Virus aktuell deutschlandweit weitflächig in der Wildvogelpopulation auftritt, müsse jeder direkte oder indirekte Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln so weit wie möglich ausgeschlossen werden, so Minister Hauk.

Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen

Die Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen gilt gesetzlich für Geflügelbetriebe ab 1000 Tieren.  Um ein landeseinheitliches und flächendeckendes Schutzniveau in Baden-Württemberg aufrechtzuerhalten, sollten aber auch kleinere Geflügelhaltungen die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt umsetzen.

Dringender Appell zur Meldung von Krankheitssymptomen

„Neben der Sicherung der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten, dem Tragen von Schutzkleidung sowie der Einhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist es unbedingt erforderlich, dass die Tierhalter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren, wenn sie Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle in ihrer Tierhaltung feststellen“, appellierte Minister Hauk an die Geflügelhalter. 

Diese labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen sind für in Baden-Württemberg gelegene Betriebe kostenfrei und ausschließlich in den Landesuntersuchungseinrichtungen durchzuführen. Die Vorgabe der Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen gelte derzeit zeitlich unbegrenzt.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg weist zudem darauf hin, dass auch kleine Geflügelhaltungen zu privaten Zwecken beim zuständigen Veterinäramt angezeigt bzw. registriert werden müssen.

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