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Herkunftskennzeichnung | Österreich

Kontrolle der Lebensmittelbeschaffung gefordert

Seit 2021 gilt in Österreich der sogenannte "Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung" (NaBe), als Bekenntnis der Politik zur regionalen Beschaffung von Lebensmitteln. Diese ist verpflichtend für alle öffentlichen Einrichtungen. Nun hat der Verein Nachhaltige Tierhaltung Österreich (NTÖ) die Einhaltung der definierten Kriterien und Kontrollen angemahnt.

Veröffentlicht am
senkaya/shutterstock.com
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Der NTÖ als Sprachrohr der Veredelungswirtschaft - unter anderem mit der Sparte Geflügel - sieht den Plan zur Beschaffung von Produkten und Leistungen bei öffentlichen Einrichtungen des Bundes als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Dieser umfasst auch den Einkauf von Eiern und Fleisch von Geflügel als Frischware und in Verarbeitungsprodukten.

Damit der Aktionsplan in der bezweckten Form auch umgesetzt wird, bedarf es laut NTÖ einer verpflichtenden Einhaltung der definierten Kriterien und der entsprechenden Kontrollen dazu.

Kampagne der Geflügelwirtschaft gestartet

Da die Gastronomen, Küchenleiter und Einkäufer der öffentlichen Einrichtungen nun vor der Herausforderung stehen, sich an die geforderte Beschaffungsqualität zu halten, wurde das Projekt der Servicestelle für die Beschaffung von Ei und Geflügel (SNEG) von der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG) gestartet. Hierbei werden die Einkäufer über die hohe Qualität der AMA-Gütesiegel-zertifizierten Geflügel- und Eiprodukte informiert, denn Eier aus Käfighaltung und Geflügelfleisch mit niedrigen Haltungsstandards landen noch immer täglich auf den heimischen Tellern.

"Es kann nicht sein, dass wir in Österreich die EU-weit strengsten Haltungsbestimmungen für Puten einhalten und in Krankenhäusern oder Altersheimen den Menschen dann Pute aus einer nicht tiergerechten Haltung servieren, die noch dazu von weit her transportiert wurde", kritisiert Markus Lukas, stellvertretender ZAG Geschäftsführer.

Daher sei es dringend notwendig, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung entsprechend dem österreichischen Regierungsprogramm umzusetzen.

Der NTÖ fordert seit Jahren eine 100 % Herkunftskennzeichnungspflicht für die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, damit die Konsumenten wissen, woher die Lebensmittel kommen. Dies würde mehr Transparenz auf die Teller bringen sowie den kleinstrukturierten tierhaltenden Familienbetrieben in Österreich Zukunftsperspektiven bringen.

Schlupfloch öffentliche Ausschreibung

Nur eine verpflichtende Einhaltung der Kriterien garantiere eine funktionierende Umsetzung. "Die dezidierte Nachfrage nach Tierwohl-Produkten im Zuge der öffentlichen Ausschreibung ist sehr minimal vorhanden", bedauert NTÖ Geschäftsführer Josef Fradler. "Teilweise werden nur schriftliche Bestätigungen, die einmal im Jahr auszufüllen sind, dass die gelieferte Ware den Tierwohl-Kriterien und der GVO-freien Fütterung entspricht, von Lieferanten verlangt. Diese Belege werden zwar ausgestellt, aber in keiner Weise kontrolliert."

Die Vertreter vom NTÖ fordern daher dringend die Einführung eines Monitoring-Systems, das auf einer gesetzlichen Basis beruht. Dadurch könnten die jeweiligen Mengen erhoben und nachvollzogen werden.

Die Einführung des NaBe-Plans in der öffentlichen Beschaffung sei der erste Schritt zu einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in Österreich.

 

 

 

 

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