Niedersachsen fordert höhere Entschädigung im Tierseuchenfall
Niedersachsen setzt sich im Bundesrat für die Anhebung des Höchstbetrags bei Entschädigungen für im Rahmen von Tierseuchen getötetes Geflügel ein. Der Höchstbetrag sollte von 50 auf 110 Euro je Tier ansteigen.
- Veröffentlicht am

Wie die niedersächsische Staatskanzlei berichtet, wurde die Einbringung einer entsprechenden Bundesratsinitiative zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes durch Niedersachsen am 12. Juli 2022 vom Kabinett beschlossen.
Die vorgeschlagene Änderung steht im Zusammenhang mit der Geflügelpest. Diese hat Deutschland und insbesondere Niedersachsen seit dem Herbst 2020 in einem bisher nie dagewesenen Ausmaß heimgesucht. Allein in Niedersachsen wurde das Virus der Geflügelpest in diesem Zeitraum in 100 Geflügelhaltungen nachgewiesen. Auch Haltungen von Zuchtgänsen waren betroffen.
Im Tiergesundheitsgesetz ist für jede Tierart festgelegt, welche Summe je Tier höchstens von der Tierseuchenkasse bezahlt werden darf. Der Höchstsatz für Geflügel beträgt im Moment 50 Euro pro Tier. Dieser Höchstbetrag ist für die Entschädigung von wertvollen Zuchtgänsen bei weitem nicht ausreichend. Diese Tiere sind mitunter weit über 100 Euro wert.
Die von der Geflügelpest betroffenen Zuchtgänsehaltungen sind damit nicht nur durch die finanziellen Verluste infolge des Produktionsausfalls stark belastet. Durch die unzureichende Entschädigung für den Verlust ihrer Tiere sind sie unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Eine deutliche Anhebung des möglichen Entschädigungsbetrags für Geflügel trägt zur Sicherung der Existenz der niedersächsischen Zuchtgänsehaltungen bei.
Dies ist dringend notwendig, denn es gibt nur wenige Zuchtgänsehaltungen in Niedersachsen und in Deutschland. Geben Betriebe mit Zuchtgänsen ihre Haltung auf, sind die Ausfälle kaum zu kompensieren. Folge ist ein weiteres Absinken des ohnehin schon sehr geringen Versorgungsgrades mit Gänsefleisch aus Deutschland.