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Aviäre Influenza

Weiterer H5N1-Fall im Kreis Dithmarschen festgestellt

Im Kreis Dithmarschen wurde ein weiterer Fall des HPAI-Erregers vom Subtyp H5N1 in einer Geflügelhaltung festgestellt. Laut Pressemeldung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) vom 27. Juli 2022 handelt es sich um eine Haltung mit rund 6.700 Gänsen.

Veröffentlicht am
ESpiwoks
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Nachdem das Landeslabor Schleswig-Holstein am Montag bei entnommenen Proben lebender und verendeter Gänse das aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen hatte, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt.

Die rechtlich vorgeschriebene, tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Gänse ist bereits erfolgt und die fachgerechte Entsorgung der verendeten als auch getöteten Gänse wurde sichergestellt. 

Um die betroffene Geflügelhaltung wird eine Sperrzone im Kreis Dithmarschen eingerichtet, in der rechtlich vorgegebene Regelungen für alle Geflügelhaltungen gelten. Diese umfassen unter anderem ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel.

Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zwingend erforderlich

Weitere Informationen werden durch den Kreis Dithmarschen zur Verfügung gestellt. Bereits Mitte Juli gab es zwei Geflügelpestausbrüche im Kreis Schleswig-Flensburg, bei dem insgesamt über 18.000 Stück Geflügel in den betroffenen Betrieben getötet werden mussten. Auch hierbei wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut das Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Geflügelpestgeschehens im Land ruft das MLLEV noch einmal eindringlich zur Einhaltung der landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen auf und erinnert an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Halter.

Dort wird unter anderem vorgegeben, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten.

 

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