Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Agrarpolitik

Kabinett billigt erstes Hilfsprogramm für die Anpassungsbeihilfe

Die Auszahlung der Krisenhilfe zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges auf landwirtschaftliche Betriebe rückt näher.

Veröffentlicht am
colourbox.de
Artikel teilen:

Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ zur Kenntnis genommen. Bei der Vorlage handelt es sich um eine sogenannte „Ministerverordnung“, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Sie tritt in Kraft, sobald die zur Umsetzung vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Voraussetzungen im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind. Mit einer Auszahlung der Mittel wird für Ende August bis Anfang September gerechnet.

Die Verordnung regelt das erste von zwei geplanten Hilfsprogrammen, die mit insgesamt 180 Mio Euro dotiert sind. Die Anpassungsbeihilfe ist gemäß der Verordnung an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hilfe müssen die Betriebe im Jahr 2021 eine Greening-Prämie erhalten haben. Anspruchsberechtigt sind Betriebe des Freilandgemüsebaus und des Obstbaus, des Weinbaus und Hopfens sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast.

Weitere Informationen hier.

Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.