Gelder für Agrarbetriebe werden ausgezahlt
Die Anpassungsbeihilfe für landwirtschaftliche Betriebe zur Abmilderung insbesondere hoher Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges wird in der kommenden Woche (KW37) ausgezahlt. Die Legehennenbetriebe gehen jedoch nach wie vor leer aus.
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Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf Anfrage mitteilte, kommen rund 42.000 Betriebe in den Genuss von jeweils maximal 15.000 Euro. Zur Auszahlung kommen laut SVLFG 134,9 Mio. Euro. Der Rest der insgesamt zur Verfügung stehenden 180 Mio. Euro soll bis zum Jahresende über die sogenannte Kleinbeihilfe ausgereicht werden.
Gelder nur für Betriebe mit Geflügelmast
Nach SVLFG-Angaben entfällt der Löwenanteil der Anpassungsbeihilfe mit über 70 Mio. Euro auf die Sauen- und Schweinehaltung. Auf etwa 2.000 Betriebe mit Masthühnerhaltung entfallen Anpassungsbeihilfen von insgesamt rund 12,7 Mio. Euro beziehungsweise 6.359 Euro je Hof. Die insgesamt 985 Betriebe mit Mastputen bekommen im Schnitt 6.190 Euro. Daneben profitieren Betriebe mit Freilandgemüseanbau von der Anpassungsbeihilfe.
Während die Anpassungsbeihilfe ohne Antrag bewilligt und ausgezahlt wird, müssen für die Kleinbeihilfe Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Über die Details dazu will die BLE bis Mitte Oktober 2022 informieren. Die Kleinbeihilfe sollen von dem Energiepreisanstieg besonders betroffene Betriebe unterstützt werden, die 2021 keine Greening-Prämien erhalten haben.