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Agrarpolitik

Krisenhilfe für Landwirtschaftsbetriebe

Details zur Gewährung der Krisenhilfe von 180 Mio Euro zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges für die Landwirtschaft hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt vorgelegt. Anspruchsberechtigt sollen demnach Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein.

Veröffentlicht am
colourbox.de
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Einzelheiten regelt der Entwurf der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“, der den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Vorbereitet wird daneben ein Kleinbeihilfeprogramm für Obst- und Gemüsebetriebe mit geschützter Produktion sowie flächenlose Tierbetriebe aus dem Geflügel- und Schweinebereich. 

  • Die Höhe der Beihilfe beträgt 386 Euro/ha für Betriebe mit Freilandgemüsebau, 126 Euro/ha für Obstbau und 64 Euro/ha für Weinbau.
  • Je 100 durchschnittlich gehaltener Tieren erhalten Schweinemastbetriebe 128 Euro und Ferkelaufzuchtbetriebe 32 Euro. Sauenhalter bekommen 99Euro je durchschnittlich gehaltener Sau.
  • In der Gefügelmast beträgt die Beihilfe je 100 durchschnittlich gehaltener Tiere für Mastputen 135 Euro, Mastenten 57 Euro und Masthühner 48 Euro.
  • Für den Legehennenbereich wurden nach den aktuellen Berechnungen des Thünen-Instituts keine Gewinneinbrüche ermittelt.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Betriebe, die am GAP-Greening teilnehmen, sollen nach derzeitigem Informationsstand ihren Erschwernisausgleich ohne Antragstellung erhalten. Betriebe, die nicht am GAP-Greening teilnehmen, z. B. flächenlose Betriebe, sollen ihren Ausgleich aus rein nationalen Geldern über einen Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ausgezahlt bekommen.

Betriebe, die am GAP-Greening teilnehmen, sollen den Ausgleich bis Ende September über die SVLFG erhalten, Betriebe die nicht am GAP-Greening teilnehmen bis Ende des Jahres. Die Ausgleichsbeträge sind gedeckelt, so dass die Förderobergrenze von 15.000 Euro je Betrieb über drei Jahre ausgezahlt werden soll.

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