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Tierhaltungskennzeichnung

Deutsche Geflügelwirtschaft kritisiert Gesetzesentwurf

Die deutsche Geflügelwirtschaft sieht große Lücken im Gesetzesentwurf zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung und befürchtet mehr Schaden als Nutzen. Eine Anpassung sei daher dringend erforderlich.

Veröffentlicht am
© Deutscher Bundestag / Leon Kügeler / photothek
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Für die deutsche Geflügelwirtschaft ist bislang der Entwurf ein Muster ohne Wert, denn das Papier beschränke sich weitestgehend auf den Vermarktungsweg Handel, lasse den gesamten Bereich des Außer-Haus-Verzehrs bzw. der Gastronomie außen vor und vergesse zudem, weiterverarbeitete Fleischerzeugnisse in den Regelungsbereich mit aufzunehmen, so der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). "Der vorliegende Referentenentwurf kann und darf in dieser Form nicht Gesetz werden", kritisiert Friedrich-Otto Ripke, Präsident des ZDG.

Der Referentenentwurf baut auf dem kürzlich von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgestellten Eckpunktepapier für eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung auf. Vorgesehen ist ein verpflichtendes Kennzeichen auf Fleischverpackungen, das den Verbrauchern künftig transparent Auskunft darüber geben soll, wie ein Tier in Deutschland gehalten wurde.

Entwurf befeuert den Billigfleisch-Import

"Damit würde der Nutztierstandort Deutschland mit seinen Tierhaltern und Unternehmen innerhalb der EU völlig wettbewerbsunfähig", so Ripke. Den heimischen Landwirten werde mit keiner Silbe erklärt, wie sie den geforderten Umbau ihrer Ställe finanzieren sollen. Zusätzlich zu diesen enormen finanziellen Belastungen sei eine obligatorische Herkunftskennzeichnung auf allen Vermarktungswegen als klare Auszeichnung und Wertschätzung der deutschen Ware nach wie vor nicht vorgesehen. "Das kann nicht funktionieren - schon gar nicht in Inflationszeiten mit deutlichem Trend zum Einkauf von billigeren Lebensmitteln", so der ZDG-Präsident.

Ebenfalls nicht vorgesehen im Gesetzesentwurf sei die Anwendung auf den gesamten Außer-Haus-Verzehr, der mehr als 50% des Fleischabsatzes ausmache. Hier wäre mehr Transparenz zu Haltung und Herkunft von Tieren besonders wichtig. Dort auf die verpflichtende Kennzeichnung zu verzichten, sei auf Sicht tödlich für die heimische Wertschöpfung.

Ausländische Ware mit deutlich niedrigeren Tierhaltungs-Standards würde so noch stärker in Gastronomie, Kantinen und Großhandel verarbeitet werden und deutsche Ware verdrängen. „Bundesminister Özdemir löst mit dem öffentlich gewordenen Vorschlag aus seinem Hause aktiv Fleischimporte aus. Das kann und darf nicht seine Absicht sein und der Bundestag muss dies verhindern!“

Ripke merkt an, dass der Bundestag aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht akzeptieren könne, dass neben dem staatlichen Haltungskennzeichen keine weiteren Label zur Haltungsform erlaubt sein sollen. „Das bewährte und inzwischen bei Dreivierteln der deutschen Verbrauchern gut bekannte Label der Initiative Tierwohl, das auf über 80% der geflügelfleischhaltigen Lebensmitteln vorhanden ist, werden wir uns nicht verbieten lassen!“

Aus Sicht des ZDG sind folgende Eckpunkte dringend anzupassen:

  1. Die Finanzierungsfrage klären und den Tierhaltern eine sichere Mehrkostenerstattung über 20 Jahre garantieren
  2. Obligatorische Haltungs- und Herkunftskennzeichnung miteinander verbinden
  3. Außer-Haus-Bereich mit Gastronomie, Kantinen und Großhandel einbeziehen
  4. Betrieben rechtlich ermöglichen, höhere Haltungsformstufen überhaupt umzusetzen (Anpassung des Baurechts und der TA Luft)
  5. Novellierung der EU-Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch, um den Weg für eine Kennzeichnung freizumachen 

Laut Ripke müsse es jetzt darum gehen, die Lücken im Gesetzesentwurf zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung schnell zu schließen und ein tragfähiges und zukunftsweisendes Konzept auf den Weg zu bringen. So wie vom BMEL entworfen, bliebe es ein Muster ohne Wert und gefährde den Nutztierstandort Deutschland. 

Hier geht es zu den Eckpunkten der Tierhaltungskennzeichnung.

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