Ausziehen mit 16 Jahren
Die erste eigene Wohnung
Ein Traum für manche Jugendliche und oft auch eine Notwendigkeit. Besonders auf dem Land ist die Auswahl an Ausbildungsstellen oder weiterführenden Schulen klein und Teenies, die einen ganz bestimmten oder besonderen Beruf im Blick haben, finden den nur weit entfernt von zu Hause.
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Ganz grundsätzlich: Laut Gesetz müssen Jugendliche nicht zu Hause wohnen, bis sie 18 Jahre alt geworden sind. Allein leben dürfen sie, wenn sie 16 sind, nicht gegen den Willen der Sorgeberechtigten allerdings. Bis zur Volljährigkeit haben sie das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht und können entscheiden, wo das Kind wohnt. Einfach den Nachwuchs vor die Tür setzen, solange es noch nicht volljährig ist, ob es will oder nicht, das dürfen die Eltern allerdings auch nicht. Das heißt: Soll oder will ein Kind mit 16 Jahren ausziehen, geht das nur einvernehmlich als Familie. Sind die Eltern dagegen, heißt das nicht, dass ein Auszug nicht möglich oder nicht nötig sein kann. Oder dann, wenn die Konfliktlinien nicht oder nicht nur zwischen den...
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