Geflügelpest hat Konsequenzen für Lebensmittelhersteller
In Frankreich hat der jüngste Seuchenzug der Geflügelpest jetzt auch Auswirkungen auf die Lebensmittelhersteller. Deklarationen können bei Knappheit von Geflügelproduktenbestandteilen per Antrag für bis zu drei Monate abgeändert werden.
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Die Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Nahrungsmittelkontrolle (DGCCRF) genehmigte in der vergangenen Woche Ausnahmen für die Angabe von Inhaltsstoffen, um den Unternehmen Änderungen an ihren Rezepturen zu ermöglichen, ohne neue Verpackungen beschaffen zu müssen.
Den Behördenangaben zufolge bestehen bei bestimmten Zutaten, unter anderem aus Eiern oder Entenfett, Lieferengpässe. Die Ausnahmen müssen beantragt und begründet werden und gelten für höchstens drei Monate.
Sicherheit und Verbrauchertransparenz muss gewährleistet sein
Voraussetzung ist laut der Behörde, dass die Sicherheit der Verbraucher nicht gefährdet wird. Zudem müssen die Lieferengpässe nachgewiesen werden. Sofern durch die Anpassung Kriterien betroffen sind, die eine wesentliche Rolle bei der Kaufentscheidung der Verbraucher spielen können, muss dies der DGCCRF zufolge ausdrücklich gekennzeichnet werden, beispielsweise indem ein entsprechendes Siegel überklebt wird. Sind weniger gravierende Veränderungen vorgenommen worden, so ist ein einfacher Hinweis auf die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung, etwa im Feld des Haltbarkeitsdatums, ausreichend.
Der jüngste Seuchenzug der Geflügelpest ist in Frankreich noch immer nicht zum Ende gekommen. Nach offiziellen Angaben wurden bislang rund 19 Mio. Vögel gekeult.