EU: Mindesthaltbarkeit für Eier verlängert
Ab dem 8. Dezember 2022 sollen frische Eier länger handelbar sein. Eine entsprechende Verordnung wurde von der EU-Kommission am 18. November 2022 veröffentlicht. Der Bundesverband Ei e. V. (BVEi) hatte sich auf europäischer Ebene maßgeblich für eine Verlängerung der Handelbarkeit eingesetzt.
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Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) kam in einem Gutachten vom 10. Juli 2014 zu den Gefahren für die öffentliche Gesundheit durch Konsumeier aufgrund des Verderbs der Eier und der Entwicklung von Krankheitserregern zu dem Schluss, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum für Eier von Hühnern der Art Gallus gallus auf maximal 28 Tage festgesetzt werden sollte. Jede weitere Verlängerung der Haltbarkeitsdauer der Eier über diesem Zeitraum könne jedoch zu einem Anstieg des relativen Krankheitsrisikos führt.
Längere Haltbarkeit der Eier soll Lebensmittelverschwendung entgegen wirken
Die derzeitige Vorschrift, wonach Eier binnen 21 Tagen nach dem Legen an den Verbraucher abgegeben werden müssen, ist eine Vermarktungsnorm, die nur begrenzten Einfluss auf die Sicherheit von Eiern hat, wohl aber zur Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel beitrage. Eine Verlängerung dieses Zeitraums von 21 auf 28 Tage würde diese Lebensmittelverschwendung erheblich reduzieren, insbesondere bei Eiern von Hühnern der Art Gallus gallus, da diese Eier zum gleichen Zeitpunkt aus dem Verkauf genommen würden, an dem ihr Mindesthaltbarkeitsdatum abläuft.
Hier geht es zur geänderten Verordnung (bitte klicken).
Hintergrund
Da es in vielen Mitgliedstaaten bezüglich der Fristen und Temperaturbedingungen bei der Lagerung und Beförderung von Eiern keine Vorschriften gibt, muss in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Eier ein Mindesthaltbarkeitsdatum im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt werden, sodass Endverbrauchern eine einheitliche Grundlage für fundierte Kaufentscheidungen und größtmögliche Sicherheit bei der Lebensmittelverwendung geboten wird.