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Geschlechtsbestimmung im Ei

Geschlechtsbestimmung im Ei noch vor dem 7. Bruttag möglich?

Die Firma Agri Advanced Technologies (AAT) aus Visbek hat gemeinsam mit Wissenschaftlern der TU Dresden ein Verfahren zur frühen – ab dem 3. Bruttag – spektroskopischen Geschlechtsbestimmung im Hühnerei entwickelt. Nun soll die Methode automatisiert und bis zur Serienreife weiterentwickelt werden.

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Im Frühjahr informierte sich Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast über den aktuellen Stand des Projekts im Institut für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich-Loeffler-Instituts in Celle.
Im Frühjahr informierte sich Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast über den aktuellen Stand des Projekts im Institut für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich-Loeffler-Instituts in Celle.FLI
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An der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden wurde bereits vor einiger Zeit ein Verfahren entwickelt, mit dem das Geschlecht ab dem 3. Bruttag sicher bestimmt werden kann. Unter Praxisbedingungen gehen die Beteiligten von einer Geschlechtsbestimmung zwischen dem 5. und 6. Bebrütungstag aus.

Geschlechtsbestimmung ab dem dritten Bruttag möglich

Das Töten von männlichen Küken ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 – bis auf wenige Ausnahmen – verboten. Ab 2024 sind darüber hinaus Verfahren zur Geschlechtsbestimmung nach dem 7. Bebrütungstag verboten. Wissenschaftler gehen heute davon aus, dass die Embryos bis zum 7. Bruttag noch keine Schmerzen empfinden.

Die im Forschungsprojekt verwendete so genannte spektroskopische in-ovo-Geschlechtsbestimmung ist ein optisches Verfahren, das bereits ab dem dritten Bruttag das Geschlecht im Hühnerei detektieren kann. Es ist international das gegenwärtig einzige bekannte Verfahren der in-ovo Geschlechtsbestimmung, das so frühzeitig eingesetzt werden kann. Der gesamte Prozess fand bislang unter Laborbedingungen statt und soll nun als ganzheitliches Verfahren vollautomatisiert erfolgen.

Extra-Embryonale Blutgefäße geben Hinweis auf Geschlecht

Bei dem Verfahren wird zuerst die Luftkammer im Ei detektiert, die Schale dann mit einem CO2-Laser perforiert und der Schalendeckel abgehoben. Die Geschlechterbestimmung erfolgt mittels Spektroskopie in den extraembryonalen Blutgefäßen, wodurch die Entwicklung des Embryos nicht negativ beeinträchtigt wird. Die Genauigkeit des Verfahrens liegt bei 96 %. Nachdem das Geschlecht bestimmt ist, erfolgt bei den weiblichen Embryos der Verschluss der Schale. In einem Brutversuch beim FLI Celle im Frühjahr konnte jetzt gezeigt werden, dass das Verfahren die Schlupfraten der weiblichen Tiere nicht beeinträchtigt.

Niedersachsen fördert Forschung zur Geschlechtsbestimmung

Die Forschung wurde zunächst über viele Jahre vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) und seit 2021 vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert. Die Forschungsergebnisse sollen nun gemeinsam mit der Agri Advanced Tech-nologies (AAT) GmbH, einem Tochterunternehmen der EW Group, in eine Systemlösung für die praktische Anwendung in Brütereibetrieben überführt werden. Dazu wurde zwischen der TU Dresden und der AAT GmbH ein Lizenz- und Transfervertrag abgeschlossen. Den letzten Impuls für die Entscheidung, das Verfahren nun in der Praxis zu testen, gab ein groß angelegter Versuch im Institut für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) in Celle. 

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Niedersachsen in großer Verantwortung

In Niedersachsen werden rund 20 Millionen Bruteier für Legehennen – und damit rund die Hälfte Deutschlands – produziert. Damit ist Niedersachsen in einer besonderen Verantwortung. Aus diesem Grund fördert das Bundesland seit 2020 das Projekt der Technischen Universität (TU) Dresden, mit dem das in einem Verbundprojekt unter Federführung der Universität Leipzig entwickelte frühe spektroskopische Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei zur Serienreife weiterentwickelt werden soll. Als Partner aus der Praxis unterstützt die Firma Agri Advanced Technologies (AAT) aus Visbek das Projekt.

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