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Animal Welfare Committee

Bericht empfiehlt Ende des Kükentötens in Großbritannien

Deutschland und Frankreich haben bereits das Kükentöten verboten, Italien plant ein Verbot für 2026. Steht Großbritannien vor einer vergleichbaren Gesetzesänderung? Ein aktueller Bericht des Animal Welfare Committees (AWC) befürwortet dies.

Veröffentlicht am
Ein neuer Bericht des Animal Welfare Committee (AWC) spricht sich für ein Verbot des Kükentötens in Großbritannien aus.
Ein neuer Bericht des Animal Welfare Committee (AWC) spricht sich für ein Verbot des Kükentötens in Großbritannien aus.Budimir Jevtic/shutterstock.com
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In Großbritannien werden jährlich etwa 40 bis 45 Millionen männliche Küken getötet. Jetzt empfiehlt ein neuer Bericht des Animal Welfare Committees (AWC), dass die Tötung von männlichen Küken in Großbritannien illegal werden sollte, sobald zuverlässige Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem Schlüpfen verfügbar seien. Das Animal Welfare Committee (AWC) ist ein unabhängiges Expertengremium, das die britische Regierung in Fragen des Tierschutzes berät.

In-ovo-Geschlechtsbestimmung und genetische Modifikation

Der Bericht untersucht verschiedene Technologien, einschließlich der In-ovo-Geschlechtsbestimmung. Doch die Nutzung von In-ovo-Geschlechtsbestimmungstechnologien ist mit erheblichen Kosten verbunden. Der Bericht geht von zusätzlichen Kosten in Höhe von £ 3 pro geschlechtsbestimmtes weibliches Küken aus – umgerechnet 3,50 Euro. Das wäre ein Vielfaches des Preises, was Landwirte derzeit für ein weibliches Küken ausgeben müssen (75 Pence, umgerechnet 90 Cent). Am Ende zahlten die Verbraucher rund ein Pence mehr pro Ei.

Auch die Möglichkeit, genetische Modifikationen zur Geschlechtsbestimmung von Eiern einzusetzen, wird in dem Bericht diskutiert. Der Bericht erklärt, dass das CRISPR (Clustered Regularly Interspaced Short-Palindromic Repeats) und Cas9 (CRISPR-associated-protein 9)-Genschnittsystem möglicherweise genutzt werden könnte, um männlichen Embryonen frühzeitig im Ei abzutöten. Allerdings sei diese Methode noch weit davon entfernt, in der Praxis umgesetzt zu werden.

AWC stuft Kükentöten als ethisch bedenklich ein

Am Ende kommt das AWC zu dem Ergebnis, dass die Tötung von Küken in großen Mengen als Routine in der Ei- und Geflügelproduktion ethisch problematisch sei. Aktuelle Erkenntnisse legen nahe, dass Kükenembryonen ab dem 13. Tag der Inkubation fähig sind, Schmerzen zu empfinden. Daher empfiehlt die AWC, In-ovo-Geschlechtsbestimmungstechnologien spätestens am 12. Tag der Inkubation anzuwenden. Mit dieser Empfehlung stimmt der Bericht mit der deutschen Regierung überein, die per Gesetz einen Bebrütungsabbruch nach dem 12. Bebrütungstag verbietet.

Tote Küken als Nahrungsmittel für Zootiere 

Die AWC erkennt an, dass tote, neu geschlüpfte Küken als Nahrungsquelle für Greifvögel und andere Tiere verwendet werden dürfen. Ein Verbot der routinemäßigen Tötung von Küken könnte jedoch zu vermehrten Importen aus Ländern mit geringeren Tierschutzstandards führen. Es könnte auch die unregulierte Zucht alternativer Nahrungsquellen in Großbritannien, wie kleine Nagetiere und Wachteln, erhöhen und damit erhebliche Wohlfahrts- und Biosicherheitsrisiken mit sich bringen. Die genaue Klärung dieser Frage liege jedoch außerhalb des Umfangs des Berichts.

In einem Interview mit dem britischen Online-Magazin Poultry News, äußerte sich Gary Ford, Geschäftsführer der British Egg Industry Council (BEIC). Der Verband unterstütze zwar kein rechtliches Verbot, erwarte jedoch, dass Brütereien Technologien zur Geschlechtsbestimmung im Ei anwenden, sobald diese wirtschaftlich tragfähig seien.

Verbot des Kükentötens steht in GB nicht oben auf der Agenda

Wann es aber tatsächlich zu einer Gesetzesänderung in Großbritannien kommen wird, bleibt ungewiss. Die Regierung hat derzeit viele andere Aufgaben zu bewältigen und ein Verbot des Kükentötens steht definitiv nicht oben auf der Agenda. Wie Poultry News berichtet, nahm der britische Landwirtschaftsminister Mark Spencer erst Wochen nach der Veröffentlichung, den Bericht überhaupt zur Kenntnis.

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