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Agrarpolitik

Energiepreise – Fördermöglichkeiten für die Landwirtschaft

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) empfiehlt, Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus noch vor Beginn der Heizperiode Förderanträge für das Bundesprogramm Energieeffizienz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu stellen.

Veröffentlicht am
Heiko Kueverling/Colourbox
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Im Bundesprogramm Energieeffizienz werden sowohl Maßnahmen zum Energiesparen als auch Anlagen für die Erzeugung von Strom und Wärme aus regenerativen Energien – beispielweise PV-Anlagen oder Biomasseheizungen – für den Eigenverbrauch gefördert. Damit sollen sich Betriebe stärker von der Energiepreisentwicklung abkoppeln und ihre eigene Versorgungssicherheit erhöhen können.

Kurzfristiger Maßnahmenbeginn bei vollständigen Anträgen

Zunächst befristet wird bis zum15. Januar 2023, eine Verfahrensänderung eingeführt: Mit einer schriftlichen Erlaubnis zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn können antragstellende Unternehmen zügig mit den geplanten Maßnahmen beginnen. Informationen und Antragsunterlagen zum Förderprogramm „Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung“ finden sich unter www.ble.de/energieeffizienz.

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