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GAP-Strategieplan 

Anpassungen im Kabinett

Anpassungen der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 hat das Bundeskabinett in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht.
Veröffentlicht am
Beide Änderungsverordnungen ergeben sich aus dem überarbeiteten deutschen GAP-Strategieplan, den die Bundesregierung Ende September in Brüssel eingereicht hat. Die Neufassung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung betrifft die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ). Im GLÖZ-Standard 2 „Schutz von Feuchtgebieten und Mooren" soll eine Genehmigungspflicht für die erstmalige Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen und in bestimmten Fällen auch für die Erneuerung oder Instandsetzung bestehender Entwässerungsanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in Feuchtgebieten und Mooren eingeführt werden. Beim GLÖZ-Standard 6 „Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten" soll zur Verhinderung...
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