BMEL legt Eckpunkte des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung vor
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Das Bundesprogramm soll Investitionen in zukunftsfeste Stallbaumaßnahmen fördern. Darüber hinaus sollen auch die laufenden Mehrkosten, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung entstehen, gefördert werden. Neben der Erfüllung von haltungsbezogenen Kriterien werden insbesondere auch Tierwohlindikatoren bei der Förderung berücksichtigt. Das Förderprogramm findet zunächst nur bei der Schweinehaltung Anwendung und soll dann später auf andere Nutztierhaltungen ausgeweitet werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) soll die Verwaltung des Förderprogramms übernehmen.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Gefördert werden soll die Einhaltung von Tierhaltungsstandards, die deutlich über den zwingenden gesetzlichen Vorgaben liegen. Dazu soll eine Förderung in zwei Bereichen angeboten werden:
Die Förderung von tier- und umweltgerechter Stallneubauten und Stallumbauten, wie zukunftsfeste Ställe, die Platz bieten und einen Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Freiland. In diesem Bereich ist ein Fördersatz von 50 Prozent vorgesehen, der auf die tatsächlichen Gesamtbaukosten angewendet werden soll.
Die Förderung für laufende Mehrkosten, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Haltung verursacht werden. Diese Mehrkosten sollen auf der Grundlage eines typischen Betriebs ermittelt werden. Es ist vorgesehen, auf diesen Pauschalbetrag einen Fördersatz von 65 Prozent anzuwenden. Eine finanzielle Unterstützung auch bei den laufenden Mehrkosten war ein zentraler Forderungspunkt der Borchert-Kommission.
Langfristige Finanzierung noch unklar
Für das Bundesprogramm stehen im kommenden Jahr 150 Mio. Euro im Agrarhaushalt zur Verfügung. Bis 2026 beläuft sich die Gesamtsumme auf 1 Mrd. Euro. Noch unklar ist die langfristige Finanzierung. Dazu wollen die Koalitionsfraktionen bis zum Frühjahr einen Vorschlag vorlegen.
Bundesbauprogramm zum Umbau der Tierhaltung: So geht es weiter
Die Eckpunkte gehen jetzt den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zu. Parallel zu diesem Prozess bereitet das BMEL die Förderrichtlinien vor, die mit den betroffenen Ressorts abgestimmt werden. Im Anschluss ist die Notifizierung bei der Europäischen Kommission vorzunehmen. Voraussichtlich im Herbst 2023 soll das Bundesprogramm veröffentlicht werden.