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Veröffentlicht am
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Wasseranschluss für Nachbarhaus Auf meinem Grundstück befindet sich eine Haushälfte, die inzwischen nicht mehr in Familienbesitz ist. Diese wird von meinem Haus aus mit Wasser versorgt, welches ich bis heute zahle. Meinen Aufforderungen, einen eigenen Wasseranschluss legen zu lassen, wurde bisher nicht nachgekommen. Wie ist die Rechtslage? F. E. in M. Sollte es keine grundbuchrechtliche Absicherung des Leitungsrechts geben, so muss danach gefragt werden, ob die andere Haushälfte auch mit einer eigenen Leitung erschlossen werden kann oder es technisch nicht anders möglich ist, den Anschluss anderweitig als über Ihr eigenes Grundstück herzustellen. Wäre es technisch nicht möglich, dass ein anderweitiger Anschluss eingebracht werden kann, so...
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