Düngebeginn
Erst rechnen
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Vielerorts hat die Sperrfrist für die Ausbringung von Gülle zum 1. Februar geendet. In einzelnen Landkreisen gelten Verschiebungen. Vor Düngebeginn muss eine Düngebedarfsermittlung auf www.duengung-bw.de erstellt werden. Diese basiert entweder auf eigenen Nmin-Werten oder auf langjährigen Werten unter www.ltz-bw.de > Arbeitsfelder > Düngung > Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnung der Düngung > Informationen zur Ermittlung des N-Düngebedarfs 2023 (Vorabermittlung). Zudem werden die Nmin-Werte fortlaufend aktualisiert. Bis zum zweiten Tag nach dem Ausbringen müssen die Düngemaßnahmen zudem schlagspezifisch dokumentiert und saldiert werden. | jok
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