ZDG fordert EU-weit einheitliche Standards in der Putenhaltung
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) ist mit Tierhaltern nach Büsum gereist, um gemeinsam gegen die geplanten Beschränkungen zur Putenhaltung und den Vorgaben zur Geschlechterbestimmung im Ei Stellung zu beziehen.
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Eckpunktepapier bedroht Putenhaltung in Deutschland
ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke erklärt, dass das Mitte Dezember veröffentlichte Eckpunktepapier des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zur Haltung von Mastputen ohne jegliche aktuelle wissenschaftliche Grundlage die Putenhalter in ihrer Arbeit massiv einschränke und letztendlich zur Betriebsaufgabe zwingen werde. Importe minderwertiger tierischer Lebensmittel wären die Folge. Das könnten weder deutsche Politiker noch Verbraucher und Tierhalter wollen.
Mitglieder des ZDG demonstrieren
Zahlreiche Bäuerinnen und Bauern seien nach Büsum gereist, um gegen die Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministers ihre Stimme zu erheben. Ripke unterstrich, dass „der vorliegende Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, der ein europaweit einheitliches Vorgehen und eine Folgenabschätzung einfordert, absolut zu unterstützen ist“.
Bei Haltung von Junghennen, Bruderhähnen und Elterntieren auf Länder hören
Parallel zu den Eckpunkten für Mastputen hat das BMEL auch Eckpunkte für die Haltung von Junghennen, Bruderhähnen sowie Elterntieren vorgelegt. Auch diese Regelungen werden von Ripke abgelehnt mit dem Verweis, dass es bereits mit den Bundesländern gute Abstimmungen gebe.
Geschlechterbestimmung im Ei muss praktikabel bleiben
Ebenfalls sprach sich der ZDG-Präsident für eine Änderung des Tierschutzgesetzes aus: „Jedes aktuell praktikable Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei muss weiterhin ermöglicht werden. Eine technisch umsetzbare Lösung zur Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem siebten Bruttag ist nicht verfügbar.“
Werde das Tierschutzgesetz nicht geändert, gehe das Sterben der Brütereien weiter, obwohl dieser hochmoderne und wettbewerbsfähige Sektor mit deutscher Hochtechnologie auch Exportchancen auf den Weltmarkt erobert hat, warnt Ripke.
Ohne Änderung des Gesetzes kämen als Lösung ab 1. Januar 2024 nur die Bruderhahnmast und der Import von Junghennen aus dem Ausland bzw. EU-Mitgliedstaaten in Frage. Diese Länder hätten im Vergleich zu deutschen Standards jedoch weniger weitreichende Regelungen. Letztendlich könne es bei dem Thema Kükentöten nur eine Lösung auf europäischer Ebene geben, so Ripke.
Weitere Informationen zu den „Puten-Plänen aus Berlin“ finden Sie in der Sonderausgabe des Newsletters „News-Picker – Neues aus der Geflügelfleischwirtschaft“.