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Liste der Flurstücke für Grundsteuer A genau prüfen

Grundsteuererklärungen – die Zeit drängt

Nach den Plänen des Gesetzgebers sollte eigentlich alles längst erledigt sein: Die Grundsteuererklärungen sollten bis Ende Oktober 2022 erstellt sein, damit die Finanzämter die neuen Bescheide bis Mitte diesen Jahres verschicken können. Soweit die Theorie, denn in der Praxis sieht es anders aus. Nach wie vor fehlen deutschlandweit noch Millionen von Grundsteuererklärungen. Allmählich aber drängt die Zeit.
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Die Arbeitsüberlastung ist auf allen Seiten hoch: Die Finanzämter haben erst gut ein Viertel aller abgegebenen Erklärungen zur Grundsteuer B bescheidet. Millionen von Erklärungen stehen noch aus.
Die Arbeitsüberlastung ist auf allen Seiten hoch: Die Finanzämter haben erst gut ein Viertel aller abgegebenen Erklärungen zur Grundsteuer B bescheidet. Millionen von Erklärungen stehen noch aus.Copyright 2022 M. Schuppich/Shutterstock. No use without permission.
Derzeit ist nicht abzusehen, bis wann die Millionen zu erstellenden Steuerbescheide durch die Finanzämter bei den Bürgern ankommen. Gesetzlich vorgeschrieben war die Abgabe aller Grundsteuererklärungen bis 31. Oktober 2022. Doch bis dahin ging nur ein geringer Teil ein, weshalb die Frist bis zum 31. Januar 2023 verlängert wurde. Aber auch bis zu diesem Zeitpunkt waren erst 68 Prozent der Steuererklärungen abgegeben. Nur das Bundesland Bayern gewährte eine weitere Fristverlängerung bis zum 30. April diesen Jahres. In Baden-Württemberg gab es zwar keine offizielle Fristverlängerung, jedoch räumten alle Finanzämter auf ihren Homepages eine Kulanzzeit bis zum 31. März 2023 ein. Auch diese Frist ist nun abgelaufen. Bislang wurden aber erst 80...
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