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Förderung von Tierwohlställen

Umbau der Tierhaltung: Überarbeitetes Bundesprogramm zur Notifizierung in Brüssel

Das geplante Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung liegt zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission in Brüssel. Das Bundeslandwirtschaftsministerium erhofft sich innerhalb der nächsten drei Monate grünes Licht für die Förderung von Tierwohlställen. 

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Notifizierungsverfahren für das geplante Bundesprogramm zur Förderung von Tierwohlställen eingeleitet.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Notifizierungsverfahren für das geplante Bundesprogramm zur Förderung von Tierwohlställen eingeleitet.colourbox.de
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Das geplante Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung liegt zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission in Brüssel. Das Bundeslandwirtschaftsministerium erhofft sich innerhalb der nächsten drei Monate grünes Licht für die Förderung von Tierwohlställen. Finanziell unterstützt werden sollen künftig sowohl Investitionen in Stallneu- und -umbauten als auch laufende Mehrkosten aufgrund höherer Tierhaltungsstandards. Die Förderung soll zunächst in der Schweinehaltung für Sauen, Aufzuchtferkel und Mastschweine angeboten werden. Der Förderzeitraum beträgt zehn Jahre. Insgesamt steht dafür in dieser Legislaturperiode 1 Mrd. Euro zur Verfügung.

„Ich will, dass sich der Umbau hin zu mehr Tierwohl auch für die Landwirtschaft rechnet“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zur Einleitung des Notifizierungsverfahrens. Mit dem Bundesprogramm gebe man Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit. „Mir geht es darum, dass es auch in Zukunft gutes Fleisch aus Deutschland gibt“, so der Grünen-Politiker.

Nach dem überarbeiteten Förderprogramm soll die investive Förderung je nach Investitionssumme gestaffelt werden. Wer bis zu 500.000 Euro investiert, soll künftig eine Förderung von 60% der Gesamtbausumme erhalten. Für darüberhinausgehende Investitionen bis 2 Mio. Euro sollen 50 % der Kosten gefördert werden, weitere Kosten bis 5 Mio. Euro mit 30 %. Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung von 2 GVE/ha sowie bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung. Dazu zählen bei Mastschweinen ein größeres Platzangebot sowie der Zugang zum Außenklima oder Auslauf.

Die Förderung der laufenden Mehrkosten soll jährlich beantragt werden müssen. Sie ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt. Die Höhe der Pauschale für laufende Kosten sollen durch das Thünen-Institut und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt werden. Die Betriebe müssen dazu bestimmte Kriterien einhalten. Zudem sollen die Betriebe an einem System zur Verfolgung der Tiergesundheit teilnehmen müssen. Die Verwaltung des Bundesprogramms soll der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) obliegen.

Hintergrund

Die Bundesförderung für den Umbau der Tierhaltung ist eines von vier Kernelementen, mit denen die Bundesregierung die Tierhaltung deutschlandweit zukunftsfest aufstellen will. Die weiteren Elemente sind die staatliche, verbindliche Tierhaltungskennzeichnung. Anpassungen im Baurecht, damit die Ställe leichter umgebaut werden können und einheitliche immissionsschutzrechtliche Vorgaben.

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