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Tierwohl

Umbau Tierhaltung: EU-Kommission genehmigt Beihilfen

Die Europäische Kommission hat die staatliche Beihilferegelung zum Umbau der Tierhaltung genehmigt. Deutschland darf insgesamt 1 Mrd. Euro an Beihilfen zur Verbesserung des Tierwohls auszahlen. 

Veröffentlicht am
Die EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfen von 1 Milliarde Euro für den Umbau der Tierhaltung.
Die EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfen von 1 Milliarde Euro für den Umbau der Tierhaltung.Tetiana Vitsenko/colourbox.de
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Es geht um zwei Regelungen, die insbesondere die Tierwohlstandards für Schweine verbessern sollen. Konkret werden Investitionen zur Modernisierung von Schweinezuchtanlagen bereitgestellt. Auch sollen Haltungspraktiken zur Verbesserung der Tierwohlstandards unterstützt werden. Beide Regelungen können künftig auf andere Tierarten ausgedehnt werden. Zu den Begünstigten zählen kleine und mittlere Viehzuchtbetriebe.

Bessere Kühlung und Einstreu

Im Rahmen der ersten, mit 675 Mio. Euro ausgestatteten Regelung werden Direktzuschüsse gewährt. Diese können bis zu 60 % der beihilfefähigen Investitionskosten für die Modernisierung von Schweinezuchtanlagen zur Verbesserung der Tierwohlstandards abdecken. Beispielsweise sollen mit den Geldern Kühlungsmaßnahmen für die Tiere optimiert werden. Der Abruf dieser Gelder ist bis Ende 2030 möglich.

Die zweite Regelung wird mit 325 Mio. Euro gefördert. Gezahlt werden Direktzuschüsse, die bis zu 80 % der zusätzlichen Kosten für die Anpassung der Tierhaltung an Methoden abdecken, die ebenfalls höhere Tierwohlstandards bieten. Darunter fallen beispielsweise die zusätzliche Gabe von Raufutter und Einstreu. Laut Kommission läuft dieses Maßnahmenpaket bis Ende 2031. 

Hintergrund

Investitionen in mehr Tier- und Umweltschutz führen zu Kosten auf den Betrieben. Über das Bundesprogramm werden einerseits tiergerechtere Stallneubauten und Stallumbauten (Zugang zu Außenklima oder Auslauf) bezuschusst (investive Förderung). Andererseits werden die laufenden Mehrkosten partiell ausgeglichen, die eine besonders tiergerechte Haltung von Schweinen mit sich bringt. Eine solche Förderung kann auch solchen Betrieben gewährt werden, die bereits heute deutlich tiergerechter wirtschaften („Bestandsbetriebe“). 

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