Gesetz für Bayern
Entlastung für Schlachtbetriebe
- Veröffentlicht am
Kleinere Schlachtunternehmen in Bayern werden bei den Fleischhygienegebühren entlastet. Der Landtag in München stimmte vergangene Woche einem Gesetzentwurf der Regierung zur Neuordnung der Fleischhygienegebühren zu. Bislang wurden diese Gebühren aufwandsbezogen erhoben. Große Betriebe zahlen damit aufgrund der großen Zahl an Schlachttieren weniger pro Tier als kleine Betriebe. Das neue Gesetz sieht eine Vereinheitlichung der Gebühren vor. Künftig zahlen Betriebe mit geringem Durchsatz feste Beträge pro Tier, so sieben Euro pro Schwein und 14 Euro pro Rind. Neben kleinen Schlachtbetrieben gelten die neuen Gebühren auch für die Weideschlachtung mit mobilen Einheiten. Für große Betriebe bleibt es bei den kostendeckenden Gebühren. Die daraus...
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
