IED: Europaparlament spricht sich für bestehende Schwellenwerte aus
Das Europaparlament hat sich in Bezug auf die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) auf eine gemeinsame Position geeinigt, die für die bevorstehenden Trilog-Verhandlungen maßgeblich sein wird. Das Plenum beabsichtigt, an den aktuellen Regelungen und Schwellenwerten für die landwirtschaftliche Tierhaltung festzuhalten.
- Veröffentlicht am

Mit dieser Entscheidung haben sich die Abgeordneten mehrheitlich auf die Seite des Landwirtschaftsausschusses gestellt, der bereits Ende April in einer Stellungnahme an den federführenden Umweltausschuss Verschärfungen für die Landwirtschaft abgelehnt hatte. Norbert Lins, der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, zeigte sich erleichtert über diese Unterstützung. "Wir haben verhindert, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte weiteren Investitionsunsicherheiten ausgesetzt werden", erklärte der CDU-Politiker.
Regelungen und Schwellenwerte für landwirtschaftliche Tierhaltung bleiben bestehen
Gemäß dem Parlamentsbeschluss soll die novellierte IED nur für Betriebe gelten, die über mehr als 2.000 Mastplätze für Schweine oder mehr als 40.000 Mastplätze für Geflügel verfügen. Die Rinderhaltung und Gemischtbetriebe sollen von den Regelungen ausgenommen bleiben.
Die Mitgliedstaaten hatten im Umweltrat bereits im März ihre Position festgelegt. Dabei akzeptierten sie zwar die von der Kommission vorgeschlagene Umstellung der Schwellenwerte auf Großvieheinheiten (GVE) sowie die Einbeziehung der Rinderhaltung, plädierten jedoch dafür, dass die Grenzwerte für Rinder und Schweine jeweils bei 350 GVE und bei Geflügel bei 280 GVE liegen sollten. Für Gemischtbetriebe sprach sich der Rat ebenfalls für eine Schwelle von 350 GVE aus. Im Gegensatz dazu sieht der Vorschlag der EU-Kommission lediglich eine Grenze von 150 GVE für Rinder, Schweine, Geflügel und Gemischtbetriebe vor.
Deutscher Bauernverband begrüßt Votum des Europaparlaments
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte das Votum des Europaparlaments in einer aktuellen Mitteilung. "Der Kommissionsvorschlag zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie ist und war im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung unausgewogen und kontraproduktiv für den Umbau der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl. Umso wichtiger ist es, dass das Parlament den geplanten Verschärfungen eine klare Absage erteilt hat", erklärte Bernhard Krüsken, der Generalsekretär des DBV.
Das Europaparlament hat nun die Position des Umweltausschusses maßgeblich angepasst. "Diese Abstimmung ist ein erster wichtiger Schritt und zeigt, dass unsere Argumente ernst genommen werden. Jetzt gilt es, für den anstehenden Trilog aus Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament Kurs zu halten. Die Position des Parlaments muss als Leitlinie für die Verhandlungen dienen, da hier die Zielkonflikte und die bäuerliche Tierhaltung am besten Berücksichtigung finden", betonte Krüsken.