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Umbau der Tierhaltung

ZDG: "Tierwohlabgabe darf nicht zur Fleischsteuer werden"

Die Bauerndemonstrationen haben die Debatte über eine Tierwohlabgabe neu entfacht. Auf der Internationalen Grünen Woche sprach sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir für den „Tierwohl-Cent“ aus. Jetzt äußerte sich der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) zu der Abgabe.

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Die Debatte um den "Tierwohl-Cent" ist neu entbrannt.
Die Debatte um den "Tierwohl-Cent" ist neu entbrannt.Pedro Salaverria/colourbox.de
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Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hofft weiter auf einen Durchbruch beim Umbau der Tierhaltung und brachte in dem Zusammenhang bei der Eröffnung der Grünen Woche in Berlin die Tierwohlabgabe wieder ins Gespräch. Der „Tierwohl-Cent“, wäre nach Meinung des Grünen-Politikers, „eine wertvolle Investition in die Zukunft unserer Landwirtschaft und unserer ländlichen Räume“.

„Tierwohlabgabe darf nicht zu hohen Fleischpreisen führen“

Auch Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) ist der Meinung, dass eine Tierwohlabgabe ein wertvoller Beitrag für eine ökonomisch tragfähige und gesellschaftlich akzeptierte Transformation der Tierhaltung in Deutschland sein könnte.

Ripke warnte allerdings ausdrücklich davor, dass die Tierwohlabgabe nicht zu einer Fleischsteuer werden dürfe, die dann dazu führe, dass Verbraucher aufgrund der hohen Preise weniger Fleisch kauften. In diesem Falle „wird der Berufsstand sie ganz klar ablehnen müssen“, fügte Ripke hinzu.

„Tierhalter mit einer aus der Abgabe finanzierten Tierwohlprämie unterstützen“

Eine zielführende Tierwohlabgabe müsste entsprechend den Borchert-Empfehlungen eingebettet sein in einen „Rahmen, der die notwendigen Effekte sicherstellt“, so Ripke. Konkret spricht er eine – aus der Tierwohlabgabe finanzierte – Tierwohlprämie an, die Tierhaltern verlässlich für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren zugesichert werden müsse. Nur so entstehe die erforderliche Planungssicherheit, die Grundlage von Investitionen in Stallum- und -neubauten sei.

Auch zur Höhe von Tierwohlprämie bzw. -abgabe habe die Borchert-Kommission laut Ripke konkrete Kostenberechnungen erheben lassen, „die man jetzt unmittelbar umsetzen kann“. Hier werde es um eine Angleichung mit den staatlichen Vorgaben nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und den ITW-Haltungsstufen gehen müssen, „aber der kriterien- und kostenbezogene Grundsatz muss erhalten bleiben“. Dies sei auch aus Verbrauchersicht wichtig.

Höhere Tierwohlabgabe für Premiumfleisch

Aktuell würden tierische Lebensmittel aus den unteren Haltungsstufen an der Ladentheke bevorzugt. Produkte aus den Premiumstufen hätten nur geringe Marktanteile, verursachten aber höhere Produktionskosten, so Ripke. Der ZDG-Präsident betont deswegen die Bedeutung einer verbrauchergerechten Tierwohlabgabe, die für Premiumfleisch höher ausfallen sollte als für Fleisch aus niedrigeren Haltungsstufen.

Weiter weist Ripke darauf hin, dass eine Tierwohlabgabe bürokratischen Aufwand verursachen werde. Die Durchführungsdetails müssten deshalb zusammen mit der Wirtschaft sorgfältig geplant werden. Wenn möglich sollten vorhandene Strukturen, z. B. bei QS und der Initiative Tierwohl (ITW), genutzt werden, betonte Ripke abschließend.

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