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DLG-Merkblatt

Junghähne aufziehen und mästen

Gesetzliche Vorgaben für die Haltung von Junghähnen liegen bisher nur für die ökologische Aufzucht und für das Land Niedersachsen vor. KAT e. V. hat für zertifizierte Betriebe eigene Vorgaben erstellt. Nun hat der DLG-Ausschuss Geflügel das Merkblatt 494 zur Junghahnenaufzucht und -mast veröffentlicht.

Veröffentlicht am
Yvonne Nemitz
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Nachdem Junghähne von ihrem Typus und ihrem Verhalten her weder mit Junghennen noch mit Masthühnern oder Zweinutzungshühnern gleichzusetzen sind, erfordern sie ein spezifisches, an sie angepasstes Haltungsmanagement. Das DLG-Merkblatt zur Junghahnenaufzucht und -mast fasst auf der Basis praktischer Erfahrungen und unter Berücksichtigung bereits existierender gesetzlicher Regelungen die Kenntnisse zur Haltung, Fütterung und Tiergesundheit dieser Tiere zusammen. Zudem gibt es einen Überblick über die erzielbaren biologischen Leistungen und die Wirtschaftlichkeit.

Zwei- bis dreiphasige Aufzucht

Die Aufzucht der Junghähne erfolgt zwei- bis dreiphasig je nach Zielgewicht, vorzugsweise im all-in-all-out-Verfahren. Die Voraufzuchtphase umfasst in der Regel fünf bis sechs Wochen. Eine gemeinsame Aufzucht mit den weiblichen Küken in einer Junghennen-Aufzuchtvoliere oder Bodenhaltung bildet eher die Ausnahme. Während bei der konventionellen Aufzucht eine Haltungsdauer von weniger als zwölf Wochen angestrebt wird, ist bei einigen Ökoverbänden eine längere Haltung über 18 bis 20 Wochen mit einem Zielgewicht von 2 kg Lebendgewicht üblich.

Die Besatzdichte sollte erst nach der Voraufzucht ab der sechsten Lebenswoche reglementiert und ein Bezug zum Zielgewicht eingebracht werden. Die Junghähne erreichen z. B. ein Lebendgewicht von 1.000 g erst im Alter von etwa 60 Tagen. Für die Schlachtung in konventionellen Hähnchen- oder Suppenhennen-Schlachtlinien ist allerdings ein Mindest-Lebendgewicht von 1.500 g erforderlich, welches erfahrungsgemäß von den Junghähnen erst um den 84. Lebenstag herum erreicht wird.

Haltung in Volieren möglich

In der EU-Öko-Verordnung werden die Junghähne den Junghennen gleichgestellt. Es dürfen maximal 21 kg Lebendgewicht/m² gehalten werden, je Tier sind mindestens 10 cm Sitzstangenlänge oder 100 cm² erhöhte Fläche erforderlich sowie 1 m² Grünauslauf. Im Gegensatz zu Masthühnern ist auch eine Haltung in Volieren möglich.

Zur Fütterung haben sich in Deutschland derzeit verschiedene Konzepte etabliert. Parallel dazu wird, in kleineren Einheiten, immer noch mit handelsüblichen Küken- und Junghennen-Aufzuchtfuttern gearbeitet.

Fleisch vom Bruderhahn ist wegen seines geringen Fettgehalts schwieriger zu verarbeiten, jedoch gibt es eine ganze Palette an Verarbeitungsprodukten, die von ganzem Schlachtkörper, Teilstückvermarktung bis zur Weiterverarbeitung des ausgelösten Fleisches zu Wurstwaren und Fertiggerichten wie beispielsweise Hühnerfrikassee, Curry, Hühnersuppe oder Maultaschen reicht.

Fazit: Junghahnenaufzucht bleibt eine Herausforderung

Nach der Neuregelung des 12. Bruttags als spätestmöglichen Zeitpunkt für den Abbruch der Bebrütung bei In-ovo-Geschlechtsbestimmung werden die erforderliche Haltungskapazität und die Vermarktung des Junghahnenfleisches überschaubar und vor allem ein Lösungskonzept für ökologisch wirtschaftende Betriebe sein. Solange die In-ovo-Geschlechtsbestimmung nicht flächendeckend umgesetzt ist oder werden kann, müssen die Junghähne nach KAT-Vorgaben aufgezogen werden, was eine Herausforderung für die gesamte Produktionskette von Brüterei, Aufzuchtbetrieb, Legehennenhalter, Schlachterei bis Verarbeitung, Handel und Vermarktung darstellt.

Wirtschaftlich ist die Aufzucht der Junghähne nur schwierig darstellbar. Der Schlachterlös für den Aufzuchtbetrieb orientiert sich am Suppenhennenpreis und muss über den Eierpreis co-finanziert werden, da die Schlachterlöse nur die Schlachtkosten abdecken. Kreative Direktvermarkter haben hier sicherlich einen größeren Spielraum als Betriebe mit konventioneller Vermarktung.

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Offene Fragen

Die Junghahnenaufzucht hat sich zwar inzwischen in Deutschland, wenn auch auf niedrigem Niveau, etabliert, dennoch müssten noch Lösungen für verschiedene offene Fragen gefunden werden.

  • Welche gesetzlichen Vorschriften für die Junghahnenaufzucht sind zu erwarten und inwieweit wirken sich diese auf die Wirtschaftlichkeit aus?
  • Eine Optimierung der Fütterung der Junghähne ist erforderlich, um eine möglichst hohe Futtereffizienz zu erreichen
  • Können kurzfristig zusätzliche Schlachtlinien für eine automatisierte Schlachtung der Junghähne in kurzer Zeit geschaffen werden?
  • Eine eigene Bezeichnung der Schlachtkörper der Junghähne zwischen den Bezeichnungen, „Stubenküken“ und „Junger Hahn“ muss in den EU-Vermarktungsnormen definiert werden
  • Entwicklung eines Marktes für die Abnahme des Junghahnenfleisches und der Verarbeitungsprodukte
  • Sicherstellung der Co-Finanzierung der Junghahnenaufzucht über den Eierpreis.
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