
Vermarktungsnorm für Eier: Künftig alle Packstellen ausweisen
Die neue EiMarktV tritt am 8. November 2024 in Deutschland in Kraft. Ausgangspunkt der Änderungen der EiMarkV war die Novellierung der EU-Vermarktungsnormen für Eier vom 8. November 2023.
von DGS Redaktion Quelle BVEi erschienen am 08.11.2024Wie der Bundesverband Ei e.V. (BVEi) vermeldete, treten am 8. November 2024 Änderungen in der Verordnung über die Vermarktung für Eier (EiMarktV) in Kraft. Nicht zufriedenstellend sei aus Sicht des Verbandes die Regelung, dass künftig auf der Endverpackung von Eiern die Angabe der Nummern aller Packstellen, die die Eier durchlaufen haben, erforderlich ist (Art. 11, Deleg. VO 2023/2465).
Zu beachten sei, dass einen Tag nach der Veröffentlichung der EiMarktV im Bundesanzeiger (8. November 2024) die oben dargelegte Kennzeichnungspflicht mit allen Packstellennummern zur Anwendung kommt. Aus einzelnen Landesverbänden ist zu vernehmen, dass die Betriebe durch die Behörden bereits darauf hingewiesen wurden.
Das Erfordernis der Angabe mehrerer Packstellennummern (alle Packstellen, die Eier ver- und umpacken sind anzugeben) läuft nach Ansicht des BVEi den Ansprüchen betreffend Verbrauchertransparenz und Rückverfolgbarkeit entgegen, da für den Konsumenten nicht mehr erkennbar ist, welche Packstelle der Inverkehrbringer ist. Auch wenn im Agrarministerium (BMEL) die Sichtweise des BVEi geteilt werde, finde sie auf europäischer Ebene keine Berücksichtigung.
Der BVEi hat sich daher in einem Schreiben an den zuständigen Agrarkommissar gewandt und um Anpassung bzw. Konkretisierung der Auslegung der Deleg. VO 2023/2465 gegenüber den nationalen Behörden gebeten.