Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Beiträge zur Tierseuchenkasse

Rheinland-Pfalz: Ab 2025 eine Geflügelkasse für alle

2025 bekommt Rheinland-Pfalz eine Geflügelkasse. Dann unterliegen alle Geflügelhalter in dem Bundesland der gesetzlichen Melde- und Beitragspflicht.

von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 19.12.2024
Mit dem Geld der Geflügelkasse werden Rücklagen für Entschädigungen und Beihilfen im Seuchenfall gebildet. © Andy Shell/ Shutterstock.com
Artikel teilen:

Die rheinland-pfälzische Tierseuchenkasse wird erweitert und erhält eine Geflügelkasse. Diese soll zum 1. Januar 2025 eingerichtet werden. Mit diesem Schritt kommt die Mainzer Landesregierung neuen gesetzlichen Regelungen nach. Für die Geflügelhalter in dem Bundesland bedeutet dies, dass sie ab Jahresbeginn 2025 einer gesetzlichen Melde- und Beitragspflicht unterliegt. Durch das Tiergesundheitsgesetz werden sie automatisch zu Nutzern der Tierseuchenkasse. Dadurch können sie zum Beispiel im Seuchenfall für Entschädigungen und Beihilfen auf die in der Geflügelkasse gebildeten Rücklagen zurückgreifen.

Nach Angaben des Mainzer Umweltministeriums müssen die Tierhalter künftig zum 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl ihrer Tiere an die Tierseuchenkasse melden. Außerdem müssen sie zum 15. Mai ihren Jahresbeitrag zahlen, um einen Bescheid zu erhalten.

  • Kleinsthaltung mit 1 bis 25 Tieren zahlen 30 Euro pro Jahr
  • Kleinsthaltungen zwischen 26 und 50 Tieren zahlen 50 Euro pro Jahr
  • Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren zahlen zusätzlich zu den 50 Euro Grundkosten für jedes weitere Huhn – alle Arten inklusive Küken – 6 Cent je Tier und für Puten, Enten, Gänse oder Laufvögel 30 Cent je Tier.

Die Tierhalter müssten die Haltung von Geflügel auch bei dem für sie zuständigen Veterinäramt anmelden, so das Ministerium. Zu den zu meldenden Vogelarten gehören Tauben, Wachteln, Perlhühner, Fasane und andere Vögel, die zum Zweck der Ei- oder Fleischproduktion sowie zur Aufstockung von Wildtierbeständen gehalten werden.

Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.