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Umbau der Tierhaltung

Rainer verlängert Antragsfrist

Landwirte können bis 31. August 2026 Anträge auf investive Förderung stellen.

von BMLEH Quelle BMLEH erschienen am 05.11.2025
Schweine auf Stroh. © Silvia Rueß
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Landwirtinnen und Landwirte bekommen mehr Zeit, um ihre Anträge auf investive Förderung im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung (BUT) zu stellen. Diese können nun bis zum 31. August 2026 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Die entsprechende Neuregelung ist in Vorbereitung und wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Umbau der Tierhaltung sei und bleibe ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, betonte Minister Alois Rainer bei der Bekanntgabe der Fristverlängerung. Er werde sich dafür einsetzen, dass Tierhalter auch nach dem Ende des Bundesprogramms die notwendige politische und finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung ihrer Tierhaltung bekommen.

Mit dem von der vorherigen Bundesregierung beschlossenen BUT werden Investitionen in besonders tier- und umweltgerechte Schweineställe und die laufenden Mehrkosten einer solchen Haltung gefördert. Anträge für die investive Förderung konnten bislang bis zum 30. April 2026 gestellt werden. Diese Frist wird nun um vier Monate auf den 31. August 2026 verlängert. Anforderungen können letztmals am 15. Oktober 2028 erfolgen. Die investive Förderung läuft im Jahr 2028 aus. Anträge auf Zuwendung für die konsumtive Förderung können wie bislang noch bis zum 31. März 2028 gestellt werden.

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